Risikogruppe in der gesetzlichen Sozialversicherung (Begriffsbestimmung)
Einer "Risikogruppe" im Sinne der gesetzlichen  Sozialversicherung gehören Personen an, die im jeweiligen Bereich der  gesetzlichen Sozialversicherung (Kranken-, Unfall- oder Pensionsversicherung)  entweder gar nicht oder nicht ausreichend abgesichert sind. Die Zugehörigkeit  ergibt sich meist aus dem Lebensalter, dem Sozialstatus oder von Art, Umfang   und Dauer der Beitragszahlungen an die gesetzliche Sozialversicherung.
Gerade für diese "Risikogruppen" ist eine private  Absicherung oder Vorsorge besonders wichtig!
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Vorsorgeplan, Risiken gegen die Person Risikogruppe in der gesetzlichen Sozialversicherung nach Gefährdung „Studenten“
existenzielle_risiken_rg_studenten_servicefolder.pdfVorsorgeplan, Risiken gegen die Person Risikogruppe in der gesetzlichen Sozialversicherung nach Gefährdung „Studenten“, Servicefolder, 2 Seiten, Herausgeber: Amicas Wirtschaftsbilanz 289 KB
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