Wirtschaftsbereich: "Pensions-Vorsorge"

Der Generationenvertrag

Wirtschaftliche Basis der gesetzlichen Rentenversicherung ist der so genannte Generationenvertrag: Die heute Berufstätigen finanzieren durch ihre Beiträge die Rente der Älteren – in der Erwartung, dass die kommende Generation dann später die Renten für sie aufbringt.

Der Generationenvertrag (Solidarpakt) ist notwendig, denn die gesetzliche Rentenversicherung finanziert sich nach dem Umlageverfahren: die Beiträge der Versicherten werden für die Rentenzahlungen des jeweils nächsten Monats verwendet – Rücklagen werden keine gebildet. Wer heute Rente bekommt, hat seine Beiträge also nicht angespart, sondern bereits für die Generation seiner Eltern bezahlt. Dieser Generationenvertrag ist nirgendwo schriftlich festgelegt – er ist ein allgemeines gesellschaftliches Übereinkommen.

Der Generationenvertrag (Begriffsbestimmung)

Der Generationenvertrag bezeichnet einen angenommenen gesellschaftlichen Konsens, der die Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung sichern soll. Die jeweils Erwerbstätigen (oder jedenfalls der Großteil von ihnen, nämlich die Arbeitnehmer) zahlen mit ihren Beiträgen die Renten der aus dem Erwerbsleben ausgeschiedenen Generation (Umlageverfahren) und erwerben dabei Ansprüche auf ähnliche Leistungen der nachfolgenden Generationen an sich selbst.

Auch andere Instrumente des Sozialstaates, z. B. die gesetzliche Krankenversicherung, beruhen weitgehend auf dem Prinzip eines „Generationenvertrages“, da die durchschnittlichen Gesundheitsausgaben im Alter deutlich höher und die laufenden Einnahmen geringer sind als in den Erwerbsjahren.

Das "Umlageverfahren" in der Sozialversicherung (Begriffsbestimmung)

Das Umlageverfahren ist eine Methode zur Finanzierung von Sozialversicherungen, speziell der Altersvorsorge, aber auch von Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Die eingezahlten Beiträge werden unmittelbar für die Finanzierung der erbrachten Leistungen herangezogen, wobei vom Versicherungsträger in geringem Umfang Rücklagen gebildet werden können (z. B. Schwankungsreserve der gesetzlichen Rentenversicherung). Für seine Beitragsleistung erwirbt der Beitragszahler einen Anspruch auf Leistung im Fall der Bedürftigkeit (Arbeitslosigkeit, Krankheit, Alter). Im Unterschied zum Umlageverfahren werden beim Kapitaldeckungsverfahren die Beiträge angespart und verzinst, um im Leistungsfall (z.B. bei Eintritt in den Ruhestand) ausgezahlt zu werden; oft wird hierbei für jeden Versicherten ein eigenes Konto geöffnet.

Probleme in der Finanzierung der Umlageverfahren

Aufgrund steigender Kosten im Gesundheitswesen, zunehmender Lebenserwartung und damit auch wachsender Pflegekosten bei gleichzeitig einbrechenden Einnahmen wegen demographischer Verschiebungen (sinkende Geburtenrate, Überalterung der Gesellschaft), sinkender Lohnquote, Massenarbeitslosigkeit sowie versicherungsfremder Entnahmen und wirtschaftlicher Krisen in vielen Industrienationen wird die Finanzierung der Sozialversicherungen durch Umlageverfahren zunehmend in Frage gestellt.

Immer weniger Beitragszahler müssen immer mehr Rentner finanzieren!

Die Höhe der Renten und der Beiträge zur Rentenversicherung hängt von der Entwicklung der Altersstruktur ab – bereits im Jahr 2030 wird jeder dritte Österreicher über 60 Jahre alt sein. Heute finanzieren 100 Arbeitnehmer die Bezüge von etwa 50 Rentnern, im Jahr 2040 werden sie bereits 84 Rentner ernähren müssen. Um das Umlageverfahren beibehalten zu können, müssen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung in Zukunft weiter angehoben und die Rentenleistungen weiter gesenkt werden.

Diese dramatischen Auswirkungen zeigen sich am besten in der Alterspyramide der Bevölkerungsstruktur

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